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Verbindlichkeit der RÖK für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

ARD 5205/29/2001 Heft 5205 v. 3.4.2001

( § 31 Abs 5 Z 10, § 342 ASVG, Art 7 B-VG ) Die Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung (RÖK) sind für die Ärztekammer sowie für jene Ärzte, die mit den Krankenversicherungsträgern in einem Vertragsverhältnis stehen, verbindlich und greifen nicht in die Privatautonomie der Ärztekammer ein.

VfGH 25.09.2000, B 438/99

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