( § 2 Abs 2, § 28 AuslBG ) Werden auf der im Alleineigentum einer Person stehenden Liegenschaft, auf der diese als Bauwerber in Eigenregie ein Haus errichtet, am Keller des Rohbaues von 4 arbeitend angetroffenen ausländischen Arbeitskräften Isolierarbeiten durchgeführt und bestehen keine Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Tätigkeit dieser Ausländer, kann davon ausgegangen werden, dass sie vom Liegenschaftseigentümer nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeit in einem nach dem AuslBG bewilligungspflichtigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis verwendet werden. VwGH 13.09.1999, 97/09/0359. (Beschwerde abgewiesen)