( § 2 Abs 2, § 3 Abs 1 AuslBG ) Trifft einen ausländischen Werbemittelverteiler aufgrund eines „Werkvertrages“ die unbefristete Verpflichtung, für Werbemittelverteilungen zur Verfügung zu stehen, liegt ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis vor, für das eine Beschäftigungsbewilligung iSd § 3 Abs 1 AuslBG erforderlich ist. VwGH 29.11.2000, 98/09/0153. (Beschwerde abgewiesen)