( KV für die Arbeiter in der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie ) Mit dem Kollektivvertragsabschluss 1999 wurde vereinbart, im Bereich der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie für die Arbeiter mit einer Übergangsfrist bis 1. 1. 2001 einen Monatslohn einzuführen. Bei Vollzeitbeschäftigten sind die bisherigen Stundenlöhne mit dem Faktor 167,4 zu vervielfachen. Variable Entgeltbestandteile (Mehrleistungsvergütungen, Zulagen, Zuschläge, Wegzeiten, Prämien, Aufwandsentschädigungen) sind von der Umstellung auf Monatslohn nicht erfasst. Hier ändert sich - vorbehaltlich des Auszahlungszeitpunktes - nichts gegenüber der bisherigen Regelung. (ARD)