Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das ASVG geändert werden
BGBl I 2001/28, ausgegeben am 30. 3. 2001
In Zusammenhang mit der Errichtung eines Zentralen Melderegisters (ZMR), mit dem alle in Österreich ständig aufhältigen Personen in einer Datenbank erfasst werden sollen, werden die gesetzlichen Grundlagen der Verbindung der Daten des ZMR und des HVSVT zu statistischen Auswertungen geschaffen.