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Änderung des ASVG zur Errichtung des Zentralen Melderegisters

ARD 5205/2/2001 Heft 5205 v. 3.4.2001

Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das ASVG geändert werden

BGBl   I 2001/28, ausgegeben am 30. 3. 2001

In Zusammenhang mit der Errichtung eines Zentralen Melderegisters (ZMR), mit dem alle in Österreich ständig aufhältigen Personen in einer Datenbank erfasst werden sollen, werden die gesetzlichen Grundlagen der Verbindung der Daten des ZMR und des HVSVT zu statistischen Auswertungen geschaffen.

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