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§ 10 Wr. SHG

ARD 5203/39/2001 Heft 5203 v. 27.3.2001

( § 10 Wr. SHG ) In Zusammenhang mit Sozialhilfeansprüchen ist nur verwertbares, d.h. (insbesondere) in Geld umsetzbares Vermögen zu verstehen, mit dem der Hilfe Suchende seinen Bedarf (zumindest teilweise) decken kann. VwGH 22.03.2000, 98/03/0270. (Bescheid aufgehoben)

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