( § 20, § 40 AngG ) Eine vertragliche Verkürzung der Kündigungsfrist und der Verzicht auf Kündigungsentschädigung im Vorhinein sind auch dann unwirksam, wenn die Idee für den Abschluss dieser Vereinbarung vom Arbeitnehmer ausgegangen ist.
ASG Wien 25.09.2000, 15 Cga 88/99s, Berufung erhoben