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§ 9 Abs 1 BAO

ARD 5202/29/2001 Heft 5202 v. 23.3.2001

( § 9 Abs 1 BAO ) Erfolgt - hinsichtlich Umsatzsteuerzeiträumen, in denen einem Masseverwalter nicht mehr die Funktion eines solchen obliegt - die Unterlassung des Masseverwalters, dafür Sorge zu tragen, dass die Weiterveräußerung von gekauften Kfz nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Vorschriften besteuert wird, weil die Voraussetzungen des § 24 UStG 1994 betreffend die Differenzbesteuerung nicht gegeben seien, erfolgt seine Heranziehung zur Haftung zu Unrecht. VwGH 25.01.2000, 99/14/0129. (Bescheid aufgehoben)

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