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§ 53 Abs 1 ASGG

ARD 5201/28/2001 Heft 5201 v. 20.3.2001

( § 53 Abs 1 ASGG ) Ein partei- und prozessfähiges Organ der Arbeitnehmerschaft (Betriebsrat) iSd § 53 Abs 1 ASGG (hier: der Betriebsrat der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich) ist mit den Grundsätzen des Personalvertretungsrechtes der Europäischen Gemeinschaften nicht vereinbar.

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