( § 146 ZPO ) Ein Anwalt eines ausländischen Mandanten muss damit rechnen, dass sein Mandant in den Weihnachtsferien einen Heimaturlaub macht; dies ist nicht unvorhersehbar. Wird dem Anwalt kurz vor Weihnachten ein Berufungsurteil zugestellt, ist es nicht ausreichend, nur in einem Schreiben um Weisung zu ersuchen, ob Revision erhoben werden soll, und in der Revisionsfrist keinen weiteren Kontakt zum Mandanten zu suchen.