Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur 2. Änderung der RL 89/655/EWG [über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit] (2. Einzelrichtlinie im Sinne von Art 16 RL 89/391/EWG ) insbesondere hinsichtlich von Bestimmungen für die Verwendung von Arbeitsmitteln, die für die zeitweilige Arbeit an hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden (siehe bereits ARD 5070/4/99); ABl C 62 v. 27. 2. 2001, S. 113.