BMF 23.01.2001
( § 17 Abs 1 EStG ) Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 beträgt der Durchschnittssatz u.a. bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung 6% der Umsätze. Die EStR 2000 (RZ 4113) verweisen zur Auslegung des Begriffs der „kaufmännischen oder technischen Beratung“ auf RZ 7937 EStR 2000.