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Betriebsausgabenpauschale für Beratungsleistungen

ARD 5197/22/2001 Heft 5197 v. 6.3.2001

BMF 23.01.2001

( § 17 Abs 1 EStG ) Gemäß § 17 Abs 1 EStG 1988 beträgt der Durchschnittssatz u.a. bei Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung 6% der Umsätze. Die EStR 2000 (RZ 4113) verweisen zur Auslegung des Begriffs der „kaufmännischen oder technischen Beratung“ auf RZ 7937 EStR 2000.

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