( § 1295, § 1325 ABGB ) Wird ein Student durch Unfall verletzt, kann er den durch eine Studienverzögerung eintretenden gesamten Verdienstentgang ohne Anrechnung des Unterhaltsaufwandes geltend machen.
OGH 17.05.2000, 2 Ob 138/00h
Ein Student kann Schadenersatzansprüche erheben, wenn die Verletzung eine Verzögerung des Studiums (z.B. Verlust eines oder mehrerer Semester) verursacht hat, wobei sich der ersatzpflichtige Schädiger nicht auf die Unterhaltspflicht eines Dritten berufen kann.