( § 17, § 20 RPG, Art 7 B-VG ) Die durch Art XXXI des Bundesgesetzes BGBl I 1997/61 (1. BDG-Novelle 1997), ARD 4851/14/97, vorgenommene plötzliche und vollständige Beseitigung der Sonderzahlungen für Rechtspraktikanten ohne eine gebotene und ausreichende Übergangsregelung stellt einen schwer wiegenden Eingriff in bestehende Rechtspositionen von Rechtsunterworfenen dar, die in die Rechtslage berechtigterweise vertrauen durften, und ist daher verfassungswidrig.