Verordnung des BMF betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, die auf Veranlagungszeiträume ab 1994 bis zum Wirksamwerden des DBA zwischen Österreich und Deutschland anzuwenden ist.
Verordnung des BMF betreffend die Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen, die auf Veranlagungszeiträume ab 1994 bis zum Wirksamwerden des DBA zwischen Österreich und Deutschland anzuwenden ist.