( KV-Hafner ) § 6 Z 1 KV für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe bezieht sich nicht nur auf Zeitlohnvereinbarungen, sondern auch auf Akkordlohnvereinbarungen. Eine allfällige einzelvertragliche Regelung, die diesen Vorschriften widerspricht, steht im Gegensatz zu den Vorschriften des Kollektivvertrages. LG Wiener Neustadt 9. 2. .., 6 Cga 161/98z. (ZAS Jud. 6/2000)