( § 82 lit g GewO ) Ein Arbeitnehmer, der in einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber zu schreien beginnt, es sei alles „Scheiße“ und die beiden Chefs seien „wie zwei alte Juden“, bringt durch diese Äußerungen eine deutliche Geringschätzung seinem Arbeitgeber gegenüber zum Ausdruck, die weder durch seinen Unmut über eine zuvor ausgesprochene Kündigung, noch durch die rauen Umgangsformen, die vielleicht in der Baubranche herrschen mögen, gerechtfertigt werden kann. Er hat durch diese ohne Zweifel antisemitische Äußerung, die in pauschaler Weise den beiden Geschäftsführern des Arbeitgebers ein unehrenhaftes Verhalten unterstellt, einen Entlassungsgrund verwirklicht.