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Erlass BMJ 16. 12. 1999, 4.589/337-I.1/1999

ARD 5196/9/2001 Heft 5196 v. 2.3.2001

Höhe der nach § 6 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) maßgebenden festen Beträge und des Grundbetrages der Familienbeihilfe für 2001. Ab 1. 1. 2001 gelten folgende monatliche Höchstbeträge und feste Beträge (zuletzt geändert mit Erlass BMJ 16. 12. 1999, 4.589/337-I.1/1999, JABl 2000/2, ARD 5099/17/2000):

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