Änderung der Wiener Abgabenordnung (Wr. AbgO) betreffend Klarstellung in § 185 Abs 3 Wr. AbgO, dass die Herabsetzung der Abgabenfestsetzung durch Selbstbemessung oder Abgabenbescheid auch nicht zu einer Gutschrift führt, wenn insoweit kein Rückzahlungsanspruch besteht, als die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen getragen wird (vgl. bereits ARD 5106/1/2000). LGBl f. Wien 2001/7, 7. Stück, ausgegeben am 20. 2. 2001.