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Vereinfachung der MwSt-Vorschriften über die steuerliche Vertretung

ARD 5193/15/2001 Heft 5193 v. 20.2.2001

Mit RL 2000/65/EG des Rates v. 17. 10. 2000 zur Änderung der 6. RL 77/388/EWG des Rates v. 17. 5. 1977 [zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage] (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - 6. MwSt-RL) bezüglich der Bestimmung des Mehrwertsteuerschuldners wurde die 6. MwSt-RL dahin gehend geändert, dass EU-Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerbare Tätigkeiten ausüben, ab 1. 1. 2002 nicht mehr verpflichtet sind, dort einen Steuervertreter oder einen Steuerbevollmächtigten zu bestellen.

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