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§ 3 Abs 2 AVRAG

ARD 5193/3/2001 Heft 5193 v. 20.2.2001

( § 3 Abs 2 AVRAG ) Ein zeitlicher Zusammenhang von rund einem Monat zwischen Betriebsübergang und der bereits feststehenden Konkurseröffnung reicht nicht aus, um die Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG analog anwenden zu können. Eine analoge Ausdehnung der Ausnahmebestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG auf den Gemeinschuldner ist mangels Regelungslücke nicht geboten. LG Korneuburg 26.11.1999, 34 Cga 104/99x. (ZAS Jud. 5/2000)

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