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§ 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

ARD 5192/32/2001 Heft 5192 v. 16.2.2001

( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen oder Modeerscheinungen mit sich bringt, die im regelmäßigen Erwerb einer Vielzahl verschiedener (in- und ausländischer) Zeitungen oder sonstiger Printmedien zum Ausdruck kommt, kann die Abzugsfähigkeit der dafür entstandenen Aufwendungen nicht mit dem Hinweis auf das Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG verweigert werden (vgl. VwGH 10. 9. 1998, 96/15/0198, ARD 4986/19/98). Erwächst einem als Journalist und Redakteur tätigen Abgabepflichtigen mit den von ihm nach seinen Ausführungen als Inspirationsquellen und Rechercheunterlagen verwendeten Tageszeitungen und Magazinen, die auch katalogisiert und archiviert wurden, ein finanzieller Aufwand, der deutlich über jenem liegt, der für die private Lebensführung als üblich bezeichnet werden kann, erweist sich die private Mitveranlassung nur mehr als völlig untergeordnet und steht daher der Abzugsfähigkeit nicht entgegen. VwGH 26.09.2000, 97/13/0238. (Bescheid aufgehoben)

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