( § 10 AlVG ) Ersucht ein Arbeitsloser einen zugewiesenen potenziellen Arbeitgeber im großstädtischen Bereich um eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und damit um Ersatz der Vorstellungskosten, stellt dieses provokante Verhalten den Tatbestand der Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses dar.
VwGH 20.09.2000, 2000/08/0056