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§ 9, § 10 Abs 1 AlVG

ARD 5192/18/2001 Heft 5192 v. 16.2.2001

( § 9, § 10 Abs 1 AlVG ) Aus § 9 Abs 1 AlVG und § 10 Abs 1 AIVG kann nicht abgeleitet werden, dass es im freien Belieben des Arbeitsmarktservice stünde, einem Arbeitslosen (auch einem Langzeitarbeitslosen) entweder eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder ihn zu einer Nach- oder Umschulung zuzuweisen (vgl. VwGH 21. 12. 1993, 93/08/0215, ARD 4548/11/94).

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