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Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Repräsentationsaufwendungen im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung

ARD 5189/58/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Repräsentationsaufwendungen im Lichte der aktuellen EuGH-Rechtsprechung. Dieser Artikel von Mag. Catarzyna Muszynsca kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zu EuGH 19. 9. 2000, Rs. C-177/99 , C-181/99 , Fall Ampafrance, ARD 5168/31/2000, der in Österreich geltende (gänzliche) Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Repräsentationsaufwendungen dem Gemeinschaftsrecht entspricht. Eine Ausnahme davon stelle jedoch der derzeit bestehende teilweise (50%) Ausschluss vom Vorsteuerabzug für Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden dar. Dieser widerspreche den Bestimmungen des Art 17 Abs 6 6. MwSt-RL. (Finanz-Journal 2001/6, Heft 1)

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