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§ 3 Abs 3 IESG, § 25 Abs 2 KO

ARD 5189/45/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

( § 3 Abs 3 IESG, § 25 Abs 2 KO ) Die Rechtsansicht, einem Arbeitnehmer, der seinen berechtigten Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG wegen eines auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung entfallenden Entgeltrückstandes erklärte, gebühre Insolvenz-Ausfallgeld (restliche Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung) gemäß § 25 Abs 2 KO iVm § 3 Abs 3 IESG bis zum gesetzlichen Kündigungstermin, ist zutreffend. OGH 09.12.1999, 8 Ob S 264/99b .

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