vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 3 Abs 1 VO (EG) 658/96

ARD 5184/36/2001 Heft 5184 v. 19.1.2001

( Art 3 Abs 1 VO (EG) 658/96 ) Um die Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, ABl L 091 v. 12. 4. 1996, zu erfüllen, muss die Pflege der Kulturpflanzen nach den anerkannten ortsüblichen Normen unter normalen Wachstumsbedingungen bei den Ölsaaten bis zum 30. 6. vor dem betreffenden Wirtschaftsjahr - ausgenommen vorhergegangene Ernte - vorgenommen werden. Ein nicht fruchtgerechter Anbau ist, auch wenn er in gewissem Umfang „ortsüblich“ sein sollte, nicht normgerecht. Die Auslegung des Begriffes der „ortsüblichen Normen“ kann im Sinne eines Mindeststandards definiert und hiezu auf „ordnungsgemäße landwirtschaftliche Normen bzw. landwirtschaftliche Praxis“ bezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte