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Vereinfachte Anmeldung zum Firmenbuch

ARD 5184/31/2001 Heft 5184 v. 19.1.2001

( § 11 FBG ) Die Anmeldung der Änderung des Namens des Gesellschafters kann vom Geschäftsführer in der vereinfachten Form des § 11 Firmenbuchgesetz (FBG) vorgenommen werden, wobei eine eigenhändige Unterschrift des Geschäftsführers nicht erforderlich ist. Dieser kann sich vielmehr durch einen Rechtsanwalt oder Notar vertreten lassen.

OGH 29.03.2000, 6 Ob 64/00f

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