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§ 18 Abs 3 AuslBG idF BGBl 1994/314

ARD 5182/39/2001 Heft 5182 v. 12.1.2001

( § 18 Abs 3 AuslBG idF BGBl 1994/314 ) Auch wenn Montagearbeiten an Teilen einer Anlage in einem Dienstleistungsbetrieb (Hotel) vorliegen, ist das „Montageprivileg“ nicht anzuwenden, wenn die Dauer der Montagearbeiten 3 Monate übersteigt. VwGH 28.09.2000, 99/09/0091. (Beschwerde abgewiesen)

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