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Keine Werbeabgabepflicht für Werbeleistungen im Internet

ARD 5181/52/2001 Heft 5181 v. 9.1.2001

BMF 09.08.2000

Nachstehende Werbeleistungen sind keine solchen im Sinne des Werbeabgabegesetzes 2000 (in Kraft getreten mit 1. 6. 2000) und daher auch nicht werbeabgabepflichtig:

Der Betreiber einer Website im Internet (der Access-Provider oder Content-Provider) duldet gegen Entgelt

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