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Pauschalierung von Trinkgeldern im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe

ARD 5181/1/2001 Heft 5181 v. 9.1.2001

Amtl. VerlautbarungNr 96/2000

Für die bei der Tiroler Gebietskrankenkasse versicherten Dienstnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die der Tir. Wirtschaftskammer, Sektion Fremdenverkehr, Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe angehören, werden für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder mit 1. 1. 2001 Pauschalbeträge festgesetzt.

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