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Lohnpfändung bei Wiederaufnahme eines Dienstverhältnisses nach Vollbeendigung

ARD 5180/18/2001 Heft 5180 v. 4.1.2001

( § 299 Abs 1 EO ) Auch bei Vollbeendigung eines Dienstverhältnisses bleibt die Lohnpfändungswirkung erhalten, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Dienstverhältnis mit demselben Arbeitgeber eingegangen wird.

ASG Wien 07.06.2000, 34 Cga 30/00f, Berufung erhoben

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