vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufwandersatzverordnung

ARD 5180/4/2001 Heft 5180 v. 4.1.2001

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen; BGBl II 2000/404, ausgegeben am 22. 12. 2000

Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird ab 1. 1. 2001 wie folgt festgesetzt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte