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Veränderliche Werte für 2001 im Bereich des Karenzgeldgesetzes und der Arbeitslosenversicherung

SozialversicherungARD 5179/14/2000 Heft 5179 v. 29.12.2000

Die veränderlichen Werte im Bereich des Karenzgeldgesetzes werden ab 1. 1. 2001 voraussichtlich wie folgt festgesetzt

Karenzgeld einheitlich (§ 7 KGG), täglich

S

188,10

Zuschuss (§ 15 ff. KGG), täglich

S

83,40

Einkommensgrenzen (Freigrenzen), monatlich

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