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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2001

Betriebswichtige GesetzeARD 5177/5/2000 Heft 5177 v. 19.12.2000

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind bei Beurteilung der Unterhaltspflicht für den Unterhaltsabsetzbetrag die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Für das Jahr 2001 gelten folgende monatliche Regelbedarfsätze:

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