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Verfassungswidrige 10%-Grenze des Letztunfalls bei Gesamtrente

SozialversicherungARD 5174/17/2000 Heft 5174 v. 5.12.2000

( § 210 Abs 1 ASVG ) Die Bestimmung des § 210 Abs 1 ASVG über das Bestehen eines Anspruchs auf eine Gesamtrente infolge zweier oder mehrerer Arbeitsunfälle nur bei einer durch die jeweils letzte Schädigung allein verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10% wird wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben.

VfGH 12.10.2000, G 112/98

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