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§ 2 Abs 1 DHG

RechtsmittelerledigungenARD 5173/46/2000 Heft 5173 v. 1.12.2000

( § 2 Abs 1 DHG ) Entsteht einem Arbeitgeber Schaden wegen nicht rechtzeitiger Übermittlung eines Auftrages dadurch, dass ein Arbeitnehmer, dem bekannt war, dass bei einem von ihm benutzten Faxgerät keine Bestätigung über die Tagesübermittlungen mehr ausgedruckt werden, weil diese Funktion abgeschaltet worden ist und er damit auf diesem Weg nicht mehr kontrollieren konnte, ob tatsächlich sämtliche Unterlagen gefaxt wurden, und er daher verpflichtet gewesen wäre, auf andere Weise zu kontrollieren, ob tatsächlich auch der gegenständliche Auftrag mitübermittelt wurde, ist der Arbeitnehmer unter Annahme von grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet. OLG Wien 18. 9. 2000, 10 Ra 136/00v, in Bestätigung von ASG Wien 12. 10. 1999, 12 Cga 223/98w, ARD 5151/14/2000 (hier: betreffend Übergabe von Umsatzlisten an den Arbeitnehmer zur Kontrolle der auszuzahlenden Prämien als Ergänzung des Lohnzettels), Revision unzulässig.

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