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§ 1 Abs 2 Z 1 PKG

Betriebswichtige GesetzeARD 5173/10/2000 Heft 5173 v. 1.12.2000

( § 1 Abs 2 Z 1 PKG ) Ab 1. 1. 2001 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen S 125.000,- (bisher S 120.000,-). Kundmachung des BMF 9. 10. 2000, 23 3700/49-V/14/00; AÖF 2000/218, 117. Stück, ausgegeben am 16. 11. 2000.

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