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Verspätungszuschlag wegen Verstoß gegen Ordnungsvorschrift

Lohnsteuer und AbgabenARD 5172/27/2000 Heft 5172 v. 28.11.2000

( § 104 Wr. AbgO, § 135 BAO ) Wird von einem Steuerpflichtigen lediglich gegen eine abgabenrechtliche Ordnungsvorschrift ohne Möglichkeit der Beeinträchtigung der in Rede stehenden Stammabgabe verstoßen, kann ein Verspätungszuschlag in Höhe von 10% der festgesetzten Abgabe, der wegen seines pönalen Charakters einer Strafe nahe kommt, gegen das Übermaßverbot verstoßen.

VwGH 11.05.2000, 98/16/0163

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