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Beitragshaftung bei unsicherer Befriedigungsquote im Konkurs

SozialversicherungARD 5172/16/2000 Heft 5172 v. 28.11.2000

( § 67 Abs 10 ASVG ) Die Erklärung des Masseverwalters, die Höhe der Befriedigungsquote könne „noch nicht angegeben werden“, es stehe aber fest, dass eine Quote von 5% „voraussichtlich“ nicht erreicht werde, kann nicht als ausreichende Beurteilungsgrundlage für die Heranziehung des Geschäftsführers zur Beitragshaftung angesehen werden.

VwGH 29.03.2000, 95/08/0140

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