( KV-Gewerbeangestellte - Nichtmetallinnungen ) Für die vom Kollektivvertrag für Gewerbeangestellte erfassten Arbeitnehmer der Nichtmetallinnungen werden die Mindestgehälter ab 1. 1. 2001 um 2,2% erhöht. (WK Österreich v. 20. 11. 2000)
( KV-Gewerbeangestellte - Nichtmetallinnungen ) Für die vom Kollektivvertrag für Gewerbeangestellte erfassten Arbeitnehmer der Nichtmetallinnungen werden die Mindestgehälter ab 1. 1. 2001 um 2,2% erhöht. (WK Österreich v. 20. 11. 2000)