( AbfallgebO Reith ) Für das Personalhaus eines Hotels, das als Wohnobjekt mit den Wohnungen der Arbeitnehmer als eine Einheit zu sehen ist und dem Auffangtatbestand „Betriebe und sonstige Benützer“ zugeordnet wird, ist die Abfallgebühr entsprechend der nach diesem Tatbestand erfolgten Einreihung auch dann zu entrichten, wenn die Hotelangestellten angewiesen sind, ihren Müll im Hotel, das selbst gesondert abgabepflichtig ist, zu entsorgen. VwGH 27.09.1999, 97/17/0146. (Beschwerde abgewiesen)