( § 1327, § 1358 ABGB, § 50 RAO ) Verschuldet ein Lenker bei einem Unfall den Tod eines Rechtsanwaltes, hat er auch für den Ersatz der durch die Anwaltskasse auszuzahlenden Waisenpension aufzukommen.
OGH 13. 1.2000, 2 Ob 366/99h
Lohnfortzahlung als Drittschaden