( § 71 Abs 4 BSVG, § 94 Abs 2 ABGB ) Bei Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes verliert eine Landwirtin den Anspruch gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (SVA) der Bauern auf die Auszahlung der halben Pension ihres Ehemannes nicht, weil dieser Anspruch öffentlich-rechtlicher Natur ist und Rechtsgrundsätze oder Überlegungen aus dem Unterhaltsrecht nicht zur Anwendung kommen.
OGH 21.03.2000, 10 Ob S 197/99i