( § 262 ASVG ) Während des Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Kinderzuschuss. Mit Beendigung des Zivildienstes lebt der Kinderzuschuss nicht wieder auf, sondern ist ein neuerlicher Antrag auf Gewährung desselben wegen (Fortsetzung der) Ausbildung zu stellen. OLG Graz 27.08.1998, 7 Rs 100/98. (ZAS Jud. 1/2000)