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Witwenpension bei eigener Berufstätigkeit

SozialversicherungARD 5169/7/2000 Heft 5169 v. 17.11.2000

( § 258 Abs 4 ASVG ) Ruhte die Unterhaltsverpflichtung des Versicherten zum Zeitpunkt seines Todes faktisch, weil die geschiedene Ehefrau ihren Unterhalt bereits seit Monaten durch eigene Berufstätigkeit finanzierte, hat sie keinen Anspruch auf Witwenpension.

OGH 0 9.11.1999, 10 Ob S 285/99f

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