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Berufsunfähigkeit eines als Vertreter tätigen Kellners

SozialversicherungARD 5168/21/2000 Heft 5168 v. 14.11.2000

( § 273 Abs 1, § 255 Abs 1 ASVG ) Berufsunfähigkeit liegt auch dann nicht vor, wenn der Versicherte, der in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend als Kellner tätig gewesen ist, die zuletzt - nicht bloß vorübergehend - ausgeübte Angestelltentätigkeit eines Außendienstmitarbeiters weiterhin verrichten kann.

OGH 11.01.2000, 10 Ob S 343/99k

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