( Art XLII EGZPO ) Bestehen Vereinbarungen über Provisionsansprüche, ist der Arbeitgeber unabhängig von der Qualifikation des Vertragsverhältnisses zur Rechnungslegung bzw. Bekanntgabe der Umsätze verpflichtet.
OLG Wien 25.02.2000, 10 Ra 19/00p, Revision unzulässig