( Art 5 LGVÜ ) Auch ein nicht in den Betrieb eines Arbeitgebers eingegliederter, wirtschaftlich unabhängiger Handelsvertreter kann den Zuständigkeitsregelungen für Dienstverhältnisse im Sinne des Gemeinschaftsrechtes unterliegen, wenn Kriterien persönlicher Abhängigkeit vorliegen.
OGH 13.10. 1999, 9 Ob A 230/99k