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Art 57 Abs 2, Art 66, Art 100a EGV, RL 98/43/EG

BetriebswichtigesARD 5166/29/2000 Heft 5166 v. 7.11.2000

( Art 57 Abs 2, Art 66, Art 100a EGV, RL 98/43/EG ) Die Richtlinie 98/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 6. 7. 1998 [zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen] („Tabakwerbung-Richtlinie“), die ein allgemeines Verbot für Tabakwerbung und - sponsoring enthält, findet in den vom Gemeinschaftsgesetzgeber herangezogenen Bestimmungen Art 57 Abs 2 EGV (nach Änderung jetzt Art 47 Abs 2 EG), Art 66 EGV (jetzt Art 55 EG) und Art 100a EGV (nach Änderung jetzt Art 95 EG) keine Rechtsgrundlage und wird deshalb für nichtig erklärt.

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